Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann oder bezuschusst einzelne Schüler bei Klassenfahrten u. ä. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
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